Compliance-Richtlinie
der SCHUETTE Haus- & Grundbesitzverwaltung mit Sitz in Dorsten
1. Ziel und Grundsätze
Die SCHUETTE Haus- & Grundbesitzverwaltung verpflichtet sich zu rechtmäßigem, transparentem und verantwortungsvollem Handeln.
Diese Compliance-Richtlinie dient der Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften sowie ethischer Grundsätze im Geschäftsverkehr.
2. Gesetzes- und Regelkonformität
Alle Tätigkeiten erfolgen im Einklang mit:
- geltendem deutschem Recht
- insbesondere Mietrecht, WEG-Recht, Maklerrecht, Datenschutzrecht (DSGVO)
- vertraglichen Vereinbarungen mit Auftraggebern
3. Integrität und Fairness
(1) Entscheidungen werden sachlich, unabhängig und frei von persönlichen Interessen getroffen.
(2) Diskriminierung, Benachteiligung oder unsachliche Einflussnahme sind ausgeschlossen.
(3) Alle Marktteilnehmer werden fair und respektvoll behandelt.
4. Vermeidung von Interessenkonflikten
(1) Eigene wirtschaftliche Interessen dürfen Entscheidungen nicht beeinflussen.
(2) Mögliche Interessenkonflikte (z. B. bei Vergabe von Aufträgen an verbundene Unternehmen) werden offengelegt.
(3) Aufträge werden nach objektiven Kriterien vergeben (Qualität, Wirtschaftlichkeit, Zuverlässigkeit).
5. Korruptionsprävention
(1) Bestechung, Vorteilsannahme oder sonstige unzulässige Zuwendungen sind verboten.
(2) Geschenke oder Einladungen dürfen nur angenommen werden, wenn sie geringfügig und sozialadäquat sind.
(3) Geld- oder Sachzuwendungen zur Beeinflussung von Entscheidungen sind strikt untersagt.
6. Umgang mit Kundengeldern
(1) Fremdgelder werden strikt getrennt vom eigenen Vermögen verwaltet.
(2) Kontobewegungen erfolgen transparent, nachvollziehbar und ausschließlich im Rahmen der Bevollmächtigung.
(3) Abrechnungen werden korrekt, vollständig und fristgerecht erstellt.
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nur zweckgebunden verarbeitet.
(2) Der Zugriff auf sensible Informationen ist auf notwendige Personen beschränkt.
(3) Geschäfts- und Kundendaten dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden.
8. Vermietung und Verkauf von Immobilien
(1) Interessenten werden wahrheitsgemäß und vollständig informiert.
(2) Irreführende Angaben oder verschleierte Kosten sind ausgeschlossen.
(3) Alle Vermittlungstätigkeiten erfolgen transparent und nachvollziehbar.
9. Hinweisgebersystem
Hinweise auf mögliche Verstöße gegen diese Compliance-Richtlinie können vertraulich gemeldet werden.
Hinweisgeber werden nicht benachteiligt.
10. Umsetzung und Verantwortung
(1) Die Geschäftsführung ist für die Einhaltung dieser Richtlinie verantwortlich.
(2) Verstöße können arbeitsrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
(3) Die Compliance-Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
11. Inkrafttreten
Diese Compliance-Richtlinie tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Dorsten, 1. Februar 2026
SCHUETTE Haus- & Grundbesitzverwaltung
